Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung möchte diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 und damit der EN 301 549 barrierefrei zugänglich machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter https://befragung-vielfalt.de veröffentlichten Webauftritt des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung sowie die Online-Befragung unter https://survey.befragung-vielfalt.de.
Der Webauftritt sowie die Online-Befragung wurde am 07.05.2024 durch das Piksl Labor Bielefeld aus dem BIK BITV-Test Prüfverbund in Form des Prüfverfahrens nach BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) geprüft.
Gemäß Prüfbericht ist sowohl der Webauftritt als auch die Online-Befragung nach den zuvor genannten Anforderungen zur Barrierefreiheit sehr gut zugänglich.
Leider können im Rahmen der Befragung aus technischen Gründen nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt werden, da diese für den ordnungsgemäßen Ablauf der Befragung notwendig sind, d.h. „systemimmanent“ sind. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:
Die Befragung ist - unabhängig von den hier aufgelisteten technischen Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit - sehr gut zugänglich.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen.
Telefon: 0800 5254 500
E-Mail: kontakt@befragung-vielfalt.de
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de