Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung möchte diesen Webauftritt im Einklang mit § 12 BGG bzw. §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 und damit der EN 301 549 barrierefrei zugänglich machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter https://befragung-vielfalt.de veröffentlichten Webauftritt des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung sowie die Online-Befragung unter https://survey.befragung-vielfalt.de.

Der Webauftritt sowie die Online-Befragung wurde am 07.05.2024 durch das Piksl Labor Bielefeld aus dem BIK BITV-Test Prüfverbund in Form des Prüfverfahrens nach BIK BITV-Test + WCAG 2.2 (Web) geprüft.

Gemäß Prüfbericht ist sowohl der Webauftritt als auch die Online-Befragung nach den zuvor genannten Anforderungen zur Barrierefreiheit sehr gut zugänglich.

Leider können im Rahmen der Befragung aus technischen Gründen nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit umgesetzt werden, da diese für den ordnungsgemäßen Ablauf der Befragung notwendig sind, d.h. „systemimmanent“ sind. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

  • Textalternativen (9.1.1.1a): Eine X-Schließenschaltfläche des modalen Dialogs auf der ersten Seite der Befragung besitzt keinen Alternativtext.
  • Anpassbar (9.1.3.1a, 9.1.3.1d, 9.1.3.1e, 9.1.3.1h, 9.1.3.2): Einzelne Frageseiten besitzen Texte, die technisch als Überschriften definiert werden mussten, ohne, dass ein entsprechender Inhalt strukturiert wird und auf einigen Frageseiten konnten erläuternden Textblöcke zwischen Überschrift und Radiobuttons aus technischen Gründen nicht als Absatz ausgezeichnet bzw. verknüpft werden. Auf der ersten Seite konnte der Fußbereich auf der Seite aus technischen Gründen nicht „als Liste“ sondern nur „von links“ umgesetzt werden und ein modalen Dialog konnte nur über CSS ausgeblendet werden. In einer Tabelle konnte der Screenreader nur die erste Zeile erkennen.
  • Per Tastatur zugänglich (9.2.1.4): Für die Navigation der Befragung müssen aus technischen Gründen Shortcuts verwendet werden.
  • Ausreichend Zeit (9.2.2.1): Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht ein begrenztes Zeitfenster für die Session-Dauer der Befragung.
  • Navigierbar (9.2.4.6): Aus methodischen Gründen passt bei der Frage nach dem Geschlecht der Fragetext grammatikalisch nicht zu den Antwortkategorien.
  • Vorhersehbar (9.3.2.8): Aus organisatorischen Gründen müssen Zugangsschlüssel als Authentifizierungsmethode genutzt werden, um mehrfache Teilnahmen auszuschließen.
  • Kompatibel (9.4.1.2): Einige Frageseiten besitzen einen modalen Dialog, der unbeschriftet ist und der Inhalt der X-Schaltfläche ist für Screenreader potenziell nicht verfgbar.

Die Befragung ist - unabhängig von den hier aufgelisteten technischen Einschränkungen in Bezug auf die Barrierefreiheit - sehr gut zugänglich.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen.

Telefon: 0800 5254 500
E-Mail: kontakt@befragung-vielfalt.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de